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Im Clinch mit der Pflegeversicherung

Die Symphonie kann beginnen

Im Clinch mit der Pflegeversicherung. (28.09.2008)


Zuvor ein ausdrückliches Dankeschön.
Wir bedanken uns vorab recht herzlich bei der Pflegeversicherung für die bisher geleisteten Dienste. Das sind Treppengeländer an der Haustür,  Behinderten Klo, Einsatz in die Badewanne für Behinderte, Rollstuhl, Rollator, Pflege zuhause. Das alles erleichtert das Leben eines Behinderten gewaltig und deshalb möchte ich klarstellen, dass dieses Schreiben ausschließlich gedacht ist einige Verantwortliche bei der Pflegeversicherung darauf hinzuweisen, dass die Anliegen der Patienten absoluten Vorrang haben, vor den persönlichen Vorstellungen und Erwägungen zu einem gesonderten Problem

Wenn der Amtsschimmel wiehert um eine einmalig getroffene Fehleinschätzung, durch krampfhafte Verteidigung der eingeschlagenen Richtung zu rechtfertigen, dann kann ein Missverständnis nur auf Unverständnis stoßen. Es hat sich Folgendes ereignet.

Ich resümiere hier den spezifisch geführten Schriftverkehr. Es handelt sich um unseren Antrag bei der Pflegeversicherung, für den Einbau eines Treppenliftes, zugunsten meiner gehbehinderten Frau. Wir erhielten eine Abweisung, mit der Begründung, meine gehbehinderte Frau bräuchte nicht mehr die Treppe hinab zu steigen. Daraufhin versuchten wir mit handfesten Argumenten die Verantwortlichen von ihrer Fehlbeurteilung zu überzeugen.

Diese Abweisung bedeutet, dass meine Frau (neben anderen Beweggründen) nicht in unserer Garage (im Keller) ins Auto steigen kann, weil eine andere Möglichkeit bestehe, um in den Wagen zu steigen. Man erklärte mir das wäre jene über die Haustür und über den Bürgersteig.  Egal bei welchen Witterungsverhältnissen ist der zurückzulegender Weg: etwa 15 Meter weit- Dazu führt er über (einem ehemaligen ökologischen Denken entsprechend),  einen als  ‘Opus incertus‘ verlegter Natursandsteinweg, dessen Oberflächen  glatt geschnitten sind  und  in deren Fugen Zier- und Wildpflanzen wachsen. Dieser holprige Zugang zum Haus ist für Rollstuhlfahrer schlecht geeignet, für Rollator Benutzer schwer praktikabel und kann nur mit einer vor sich hergeschobenen Doppelkrücke bewältigt werden. Dazu darf es nicht nass sein, Blätter und Tannennadeln weggeblasen sein, kein Glatteis oder Schnee vorherrschen.

Dies entspricht anscheinend der Zielsetzung der Pflegeversicherung, sich prioritär für die Mobilität ihrer Pflege bedürftigen Patienten einzusetzen.

Es bedeutet aber auch glasklar, dass eine gehbehinderte Person gegebenenfalls bei schlechter Witterung gar nicht mit dem hauseigenen Familienwagen transportiert werden kann, wenn sie sich zu unsicher fühlt und sich nicht angstfrei auf glatten Platten bewegen kann. Hätten wir uns nicht selber geholfen, indem wir den Treppenlift aus eigener Tasche bezahlten, dann hätte meine Frau gegebenenfalls bei schlechter Witterung (ich übertreibe zum besseren Verständnis) per Ambulanz zum Einkaufen gefahren werden müssen, was sicherlich jedem Leser als irrational vorkommen wird.   Ja, meine Frau kann noch mit dem Rollator im Supermarché einkaufen, nach Bedarf (bei einem freundschaftlichen Plausch) sich hinsetzen oder geschoben werden.  

Mit ihrem unwiderruflichen Urteil verpassten die zuständigen Gremien der Pflegeversicherung ihrer Patientin schriftlich genau das Gegenteil von der hoch gejubelten Mobilität, nämlich Immobilität. Die Frau wurde quasi verurteilt im Rollator, nur auf einem Stockwerk sich bewegen zu müssen und keine Möglichkeit zu haben sich mit alltäglichen Hausarbeiten beschäftigen zu können. Psychologisch gesehen, ein menschverachtendes Fiasko.

Da half aber kein logisches Denken zu einer idealen Rückbesinnung. Die Verwaltung hatte sich nun einmal bei der ersten Situationsanalyse selber Fußfesseln angelegt, konnte alsdann nicht mehr zurück, wegen eines drohenden Gesichtsverlustes. Es genügte meines Erachtens nicht allein den Kopf fassungslos zu schütteln. Gegen solche Stupidität hilft vielleicht wirkungsvoll nur eines. Der öffentliche Pranger, der keinesfalls das ganze System, sondern eigentlich nur einige Verantwortliche in diesem System zur Besinnung bringen soll.

HR.



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